Abrechnung Sachkosten

Abrechnung Sachkosten PoC-Antigentests

Abrechnung von PoC-Antigentests über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als gem. TestV berechtigte Einrichtung oder Unternehmen Sachkosten über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abrechnen möchten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Wir werden Ihnen dann eine Betriebsstättennummer (BSNR) zuteilen. Die Übermittlung der Abrechnungsdaten erfolgt über ein TLS-verschlüsseltes Meldeportal. Sie erhalten die Zugangsdaten mit der Post.


Die Sachkosten sind brutto abzgl. Rabatten / Skonti zu ermitteln.

Informationen zu Antigentests

  • Nach der Nationalen Teststrategie sollen für die Testung von symptomatischen Personen sowie für die Testung von asymptomatischen Kontaktpersonen und bei Ausbrüchen PCR-Verfahren angewendet werden (bei Ausbrüchen solange ausreichend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung stehen). Bei rein präventiven Testungen von Mitarbeitenden, Patientinnen, Patienten und Besuchspersonen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollen Antigentests eingesetzt werden.



  • Bei Durchführung von Antigentests sind Besonderheiten des Arbeitsschutzes zu beachten. Nach diesen Hinweisen müssen positive Antigentests durch einen PCR-Test bestätigt werden.


  • Sofern bei der Anwendung eines PoC-Antigentests das Abstrichmaterial nicht Teil des Testkits ist, ist das Abstrichmaterial vom Anwender des PoC-Antigentests selber zu beschaffen.



Registrierung

Es werden u.a. folgende Informationen abgefragt:

  • Zuständiges Gesundheitsamt
  • Art der Einrichtung
  • Ansprechperson der Einrichtung für die KV RLP
  • Bankverbindung

 

Registrierung zur Abrechnung von Sachkosten

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